Darlehen
Ein Darlehen ist die langfristige Überlassung von Zahlungsmitteln
(Gelddarlehen) oder vertretbaren Sachen (Sachdarlehen) durch einen
Darlehensgeber an einen Darlehensnehmer.
Darlehensgeber können Kreditinstitute, Versicherungen und in geringem Umfang Privatpersonen oder Unternehmen sein.
Charakteristisch für das Darlehen ist die lange Laufzeit und dass der
gesamte Darlehensbetrag auf einmal ausbezahlt wird. Die Laufzeit eines
Darlehens beträgt in der Regel über vier Jahre.
Der Darlehensnehmer ist zu einem späteren Zeitpunkt (bei Fälligkeit)
verpflichtet, dem Darlehensgeber die gewährte Summe zurückzuzahlen bzw.
Sachen in gleicher Art, Menge und Güte zurückzugeben. Die Rückzahlung
der Darlehenssumme kann entweder vollständig zu einem bestimmten
Zeitpunkt oder anhand eines Tilgungsplanes zu mehreren Zeitpunkten
erfolgen.
Die Kosten für den Darlehensnehmer ergeben sich aus den zu zahlenden
Zinsen und eventuellen einmaligen Nebenkosten z. B. für die
Sicherheitenbestellung bei Darlehensaufnahme.
Bankdarlehen werden hauptsächlich durch Grundpfandrechte und Sicherungsübereignung gesichert.