Einlagensicherungsfonds
Das Guthaben eines jeden einzelnen Bankkunden, ist durch den
Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken geschützt.
Dieser Schutz besteht bis zu einer Höhe von 30% des maßgeblichen
haftenden Eigenkapitels der jeweiligen privaten Bank.
D.h. dass Einlagen bei einer Bank mit einem haftenden Eigenkapital von
50 Millionen Euro, bis zu einer Höhe von 15 Millionen Euro abgesichert
sind. Wie hoch die Absicherung beim jeweiligen Institut tatsächlich ist
bzw. mit welchem Eigenkapital gerechnet wird, ist in den Detailangaben
des Anbieters veröffentlicht.
Ebenso muss die Bank vor der Kontoeröffnung dem zukünftigen Kunden
mitteilen, ob sie denn überhaupt dem Einlagensicherungsfonds angehört
oder nicht. Denn anders als die gesetzliche Entschädigungseinrichtung
deutscher Banken GmbH (EdB), ist der Einlagensicherungsfonds freiwillig.
Der EdB übernimmt die Sicherung von Beträgen unter 50.000 Euro. Erst
bei Einlagen, welche die Grenze überschreiten, greift die Absicherung
durch den Einlagensicherungsfonds.
Durch den Einlagensicherungsfonds werden hauptsächlich Guthaben auf
Girokonten, kurz- bis mittelfristige Geldanlagen, Spareinlagen und
namentliche Sparbriefe abgesichert. Nicht berücksichtigt werden
Wertpapiere oder Fondsanlagen.