Festgeld
Das Festgeld gehört zu dem Termingeld. Termingelder sind dabei kurz-
bis mittelfristige Geldanlagen, die bei Kreditinstituten getätigt
werden und bei denen die Laufzeit bzw. Kündigungsfrist mindestens einen
Monat beträgt.
Die Unterscheidung zwischen der Kündigungsfrist und der Laufzeit
entscheidet darüber, ob es sich um Festgeld oder um Kündigungsgelder
handelt.
Bei dem Festgeld handelt es sich nun um eine Geldanlage, bei dem
zwischen dem Kunden und der Bank eine feste Laufzeit vereinbart wird.
Der Anleger stellt also dem Kreditinstitut für eine bestimmt Zeit einen
vorher festgelegten Geldbetrag zur Verfügung. Abhängig davon, wie hoch
die Geldanlage ist und wie lange die Geldanlage laufen soll, wird ein
bestimmter Zinssatz für die Anlag festgelegt. Diese Zinsen werden nach
Ablauf der Laufzeit, zusammen mit dem angelegtem Geld ausgezahlt. Das
Besondere hieran ist, dass der Fälligkeitstermin der Geldanlage von
vornherein fest verankert ist. Am Ende dieses Fälligkeitstermins kann
der Kunde dann entscheiden, ob das Geld als Sichteinlagen weitergeführt
werden soll, oder ob die Geldanlage so weitergeführt werden soll, wie
bisher. Wenn sich der Anleger für die Verlängerung entscheidet, dann
gilt meist der aktuelle Zinssatz.
Die meisten Kreditinstitute legen allerdings einen Mindestbetrag für
die Geldanlage fest, z.B. mind. 5.000 Euro. Während der gesamten
Laufzeit hat der Kunde keinen Zugriff auf sein Geld, und wenn nach
Ablauf der Laufzeit keine neue Weisung an das Kreditinstitut gegeben
wird, dann verlängert sich oft die Geldanlage als Festgeld automatisch.
Die vergüteten Zinsen werden in diesem Fall abermals, mit der
Verlängerung mitverzinst. Deswegen ist es sinnvoll, Festgeld nur als
kurzfristige Geldanlage zu betreiben.