iTAN
Das Verfahren der indizierten Transaktionsnummer (iTAN) ist als
sicherheitsgesteigerte Variante des regulären TAN-Verfahrens zu
verstehen.
Der Bankkunde erhält weiterhin eine Liste mit Einmalpasswörtern (die
nach der Benutzung also ihre Gültigkeit verlieren), in der Regel aus
sechs Dezimalziffern bestehend. Jedes dieser Passwörter gilt bei
Transaktionen im Online-Banking als eine Art der digitalen Unterschrift
für das Bankinstitut – jede Transaktion die online getätigt wird, muss
in der Regel nicht nur mit der PIN des Kunden sondern auch mit der TAN
verifiziert werden. Die TAN-Liste wird dem Kunden der Bank im Regelfall postalisch zugestellt.
Das iTAN-Verfahren unterscheidet sich dahingehend vom TAN verfahren,
dass die Liste der Einmalpasswörter (in der Regel 100 Stück)
durchnummeriert (indiziert) ist. Bei einer Transaktion wird in Folge
dessen nicht nur die PIN des Kunden, sondern auch eine ganz bestimmte
TAN abgefragt. Eine Transaktion wird nur mit Eingabe der korrekten,
geforderten TAN durchgeführt. Eine Fehleingabe durch den Kunden
(beispielsweise durch einen Zahlendreher) führt dazu, dass die
fehleingegebene TAN verfällt.