Kontokorrentkonto
Das Kontokorrentkonto ist die älteste Form eines Bankkontos und umfasst
fast alle Arten von Bankkonten. Ein solches Konto beschreibt die übliche
Leistungsabwicklung zwischen zwei Parteien, die dabei die Verrechnung
von Verbindlichkeiten und Forderungen bezweckt um dadurch einen Saldo zu
errechnen.
Rechtich gesehen ist jedes von Banken angebotene Konto ein
Kontokorrentkonto, allerdings wird dieser Begriff kaum noch verwendet
und ist den meisten Kunden heute nicht mehr bekannt. Es gibt zwar
unzählige Varianten von Konten, doch die Grundlage eines jeden Kontos
ist dabei immer gleich. Aber nicht nur zwischen Banken und Kunden kommt
ein solches Konto zum Einsatz, auch Unternehmen nutzen mittlerweile
dieses Prinzip.
Egal welche Art von Konto man besitzt, ein Kontokorrentkonto zeichnet
sich immer durch seinen Saldo aus. Dieser Saldo bildet die Grundlage
eines jeden Kontos und wird zum Beispiel nach Auflösung eines solchen
Kontos sofort fällig. Die Auflösung eines Kontokorrentkontos kann durch
beide Seiten ausgeführt werden. Um ein Konto zu eröffnen, bedarf es
eines Vertrages, der alle Bedingungen und Absprachen regelt und
festhält. Nach Abschluss des Vertrages werden alle entstehenden
Ansprüche, die aufgrund von verschiedenen Leistungen entstanden sind,
gegeneinader verrechnet.
In Deutschland werden die Abläufe eines Kontokorrentkontos im
Handelsgesetzbuch geregelt und sind demnach streng definiert. So muss es
sich zum Beispiel bei einem Vertragspartner immer um einen Kaufmann
handeln, damit die Vereinbarungen zwischen den Parteien auch rechtlich
korrekt abgesichert sind. Durch ein Kontokorrentkonto stehen die beiden
Vertragsparteien in einer ständigen Geschäftsbeziehung, die auf den
verschiedensten Grundlagen basieren kann. Für die Abrechnung auf dem
Konto wird ein regelmäßiger Zeitraum festgelegt.