Lastschrift
Im Allgemeinen stellt eine Lastschrift die Abbuchung eines Geldbetrages
vom Konto dar. Gebräuchlicher ist der Begriff jedoch im
Lastschriftenverfahren. Hierbei wird die Abbuchung eines vereinbarten
Betrages vom Geldempfänger ausgelöst und nicht vom Zahlungspflichtigen
in Auftrag gegeben wie bei einer Überweisung.
Lastschriften werden meistens bei monatlich gleichbleibenden
Rechnungsbeträgen angewendet. Der Kunde gibt durch eine
Einzugsermächtigung dem jeweiligen Betrieb die Erlaubnis, regelmäßige
Rechnungen zu einem bestimmten Zeitpunkt mittels Lastschrift vom Konto
einzuziehen. Eine andere Variante wäre die Erteilung eines
Abbuchungsauftrags durch den Zahlungspflichtigen. Dabei erteilt der
Kontobesitzer seiner Bank die Erlaubnis, wiederkehrende Beträge
selbstständig zum vereinbarten Termin zu überweisen.
Um Betrugsfällen vorzubeugen, gilt bei Lastschriften eine
Reklamationsfrist von sechs Wochen. Handelt es sich um eine Lastschrift
im europäischen Verfahren, dann läuft die Widerspruchsfrist für acht
Wochen. Die Frist beginnt, sobald der Rechnungsabschluss – meist
quartalsmäßig - von der Bank ausgeführt wurde. Innerhalb dieser
Zeitspanne kann der Kontobesitzer die Abbuchung auf seinem Konto
stornieren lassen und der eingezogene Betrag wird wieder gutgeschrieben.
Diese Frist verlängert sich auf 13 Monaten, wenn keine
Einzugsermächtigung vorhanden ist. Für Abbuchungsaufträge gilt seit 2009
eine Widerspruchsfrist von 8 Wochen ab dem Tag der Belastung.
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