Schufa
Die Schufa (in ganzer Länge Schufa Holding AG) ist eine
Wirtschaftsauskunftstei. Sie ist privatrechtlich organisiert und wird
von Kreditgebern, mithin Banken, finanziert. Der Zweck der Schufa
besteht darin, ihre Geschäftspartner vor Kreditausfällen zu bewahren.
Die Schufa hat die Daten von ca. 75 % aller Bundesbürger erfasst. Die
Erfassung und Speicherung der Daten unterliegt dem
Bundesdatenschutzgestetz und ist nur mit Zustimmung der Betroffenen
zulässig.
Erfasst werden zunächst Daten wie Name, Geburtsdatum und -ort sowie
aktuelle und frühere Anschriften. Gespeichert werden dann die Daten zu
den betroffenen Geschäften wie eröffnete Girokonten, laufende
Kreditverträge, in Umlauf befindliche Kreditkarten, Handyverträge sowie
Kundenkonten des Versandhandels.
Daten zu Problemen beim Zahlungsverhalten, also Informationen zu
Forderungen, die fällig, ordnungsgemäß gemahnt und nicht beglichen
sind, sowie gerichtliche Entscheidungen zu Forderungen und deren
Erledigung werden ebenso von der Schufa erfasst.
Die Schufa speichert zudem Informationen zur Abgabe von Eidestattlichen
Versicherungen und Daten zur Eröffnung von privaten Insolvenzverfahren
sowie deren Einstellung oder Abweisung.
Mithilfe der gespeicherten Informationen erteilt die Schufa Auskünfte
zur Kreditwürdigkeit. Auskünfte werden erteilt an
Kreditkartenunternehmen, Banken und Leasingunternehmen, aber auch an
Versandhandel und Telekommunikationsunternehmen sowie in Bezug auf die
Adressdaten auch an Inkassounternehmen. Möglich ist auch die Erteilung
von Selbstauskünften, das heißt die Bürger können Auskunft zu den über
sie selbst gespeicherten Daten erhalten.
Die gespeicherten Daten werden drei Jahre nach Erledigung des von der
Speicherung betroffenen Geschäfts gelöscht, also zum Beispiel drei
Jahre nach vollständiger Rückzuahlung eines Kredits.