Sparerfreibetrag
Der Sparerfreibetrag ist der Vorläufer des Sparerpauschbetrages, der
seit Anfang 2009 existiert. Der Freibetrag galt von Anfang 1975 bis
Ende 2008. Diese Regelung vereinfachte die Besteuerung von Erträgen aus
Kapitalanlagen. Als gesetzliche Grundlage diente das
Einkommensteuergesetz, im Einzelnen regelte der § 20 EStG.
Der Sparerfreibetrag definierte eine betragsmäßig festgelegte
Steuerbefreiung für Erträge aus Wertpapier- und Geldanlagen. Zinsen und
Dividenden konnten von den Steuerpflichtigen ohne Abzug vereinnahmt
werden. Dazu zählten auch Zinsen von Sparbüchern und Sparverträgen. Von
dieser Vereinfachung profitierte jede inländische und steuerpflichtige,
natürliche Person.
Waren die Gelder bei mehreren Kreditinstituten angelegt, konnte der
gesamte Freibetrag auf diese beliebig aufgeteilt werden. Dafür standen
Freistellungsaufträge zur Verfügung. Es empfahl sich, den
Sparerfreibetrag akribisch aufzuteilen, da die jeweiligen
Freistellungsbeträge dem Bundesamt für Finanzen zur Kontrolle übersendet
wurden. Ein Überschreiten des zulässigen Höchstbetrages zog neben
Nachfragen des Finanzamtes im schlimmsten Falle Buß- und
Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich.
Wurden keine Freibeträge bei den Banken hinterlegt, führte das Institut
die Kapitalertragssteuer automatisch an das jeweils zuständige Finanzamt
ab. Seit Anfang 2009 heißt diese Ertragssteuer Abgeltungssteuer.
Die durch den Sparerfreibetrag steuerbefreiten Kapitalerträge lagen für
Alleinstehende bis Ende 2003 bei 1.550,00 Euro, bis Ende 2006 bei
1.371,00 Euro und bis Ende 2008 bei 750,00 Euro. Für steuerlich zusammen
veranlagte Ehepaare galt eine Verdoppelung dieser Beträge.
Nicht zu verwechseln ist dieser Freibetrag mit der
Werbungskostenpauschale. Dieser Pauschalbetrag wird im Rahmen der
jährlichen Einkommensteuererklärung ebenfalls steuermindernd
berücksichtigt. Eine weitere Steuersenkung konnte bis Ende 2008 durch
den Ansatz eines gesonderten Freibetrages für Kursgewinne bei
Wertpapieren in Ansatz gebracht werden.
Eine Übersicht welche Zinsen momentan bei Tagesgeld- und Festgeldkonten gezahlt werden, finden Sie in unseren Ausführlichen Vergleichen: