Vorfälligkeitsentschädigung
Unter Vorfälligkeitsentschädigung (kurz: VFE) versteht man das Entgelt,
das der Darlehensnehmer zusätzlich bezahlen muss, wenn er das Darlehen
vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit zurückzahlt. Die
Vorfälligkeitsentschädigung muss also entrichtet werden, wenn der Kunde
das Darlehen vorzeitig kündigt. Kündigt hingegen der Kreditgeber das
Darlehen, zum Beispiel wegens Verstosses des Darlehensnehmers gegen
seine Vertragspflichten, so entsteht eine Schadensersatzforderung der
Bank.
Die Vorfälligkeitsentschädigung kommt nur bei solchen Krediten ins
Spiel, bei denen eine feste Zinsschreibung vereinbart wurde. Hier
bleiben die Zinsen über den gesamten Zeitraum der Rückzahlung gleich
hoch. Dies ist normalerweise bei der Baufinanzierung der Fall. Kündigt
dann der Kunde vor Ablauf des geplanten Zeitraums das Darlehen,
entsteht der Bank ein Schaden, weil sie den Kredit in der Regel über
Einlagen finanziert hatte, die ebenso lange laufen wie der Kredit.
Es werden zwei Schadensarten unterschieden, die zusammengenommen die
Basis für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung bilden.
Der Refinanzierungsschaden entsteht dadurch, dass der Kreditgeber die
vorzeitig zurückgezahlten Gelder nur zum aktuellen Marktzins wieder
anlegen kann. Liegt dieser nun niedriger als der Zins zum Abschluss des
Darlehensvertrages, so stellt die Zinsdifferenz in Beziehung zu der
ursprünglich vereinbarten Laufzeit den Schaden dar.
Des weiteren spricht man noch vom Margenschaden. Dieser Begriff bezieht
sich auf die Minderung des Gewinnes des Darlehensgebers. Kredite werden
von der Bank höher verzinst als Einlagen. Somit ist die Gewinnmarge der
Bank umso besser, je länger die Laufzeit des Kredites ist. Wenn der
Kredit vorzeitig abgelöst wird, stellt dies für die Bank einen Verlust
am zukünftigen Gewinn dar.