Werbungskosten
Laut der gesetzlichen Definition sind Werbungskosten "alle Aufwendungen
zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen". Das bedeutet,
dass ein Zusammenhang zwischen der steuerbegründenden Tätigkeit und den
Werbungskosten gegeben sein muss. Ist man Arbeitnehmer, so gibt es
jährlich ein Pauschale in Höhe von € 920,-, das bei der Lohnbuchhaltung
berücksichtigt wird. Übersteigende Werbungskosten kann man dann im Zuge
des Jahresausgleichs geltend gemacht werden. Für selbstständig
Erwerbstätige besteht diese Möglichkeit bei der
Einkommenssteuererklärung.
Werbungskosten können beispielsweise Bewerbungskosten, Kosten für
Arbeitskleidung, Kosten für ein Arbeitszimmer oder Beiträge zu
Berufsvereinigungen sein. Es ist oft schwierig, eine Abgrenzung
zwischen privat und beruflich veranlassten Kosten zu treffen, daher
führen Werbungskosten immer wieder zu Diskussionen mit dem Finanzamt.