Zinsabschlagssteuer
Die Zinsabschlagssteuer - kurz ZAST genannt - ist der Vorläufer der
Abgeltungssteuer. Die ZAST galt von Anfang 1993 bis Ende 2008. Diese
Steuer war eine Kapitalertragssteuer, Bemessungsgrundlage waren Erträge
aus Wertpapier- und Geldanlagen. Die Ertragsarten sind im
Einkommensteuergesetz, § 20 und § 43 EStG, definiert.
Diese Besteuerungsform war eine Quellensteuer, wurde demzufolge am Ort
der Ertragsentstehung besteuert und direkt von den Geschäftsbanken an
das Finanzamt abgeführt. Im Rahmen der jährlichen
Einkommensteuererklärung unterlagen die Erträge aus Kapitalvermögen dem
indiviuellen Steuersatz. Die vorab bezahlte bzw. bereits abgeführte
Zinsabschlagsteuer wurde im Rahmen dieser Erklärung mit der
abschließenden Steuerlast verrechnet. Die ZAST war eine
Steuervorauszahlung. Der Bruttoertrag der jeweiligen Geldanlage wurde um
den Abschlag auf den Zins (Zinsabschlag) reduziert. Der letztendliche
ausgezahlte bzw. gutgeschriebene Betrag verringerte sich entsprechend.
Die Zinsabschlagssteuer wurde mit zwei Steuersätzen veranlagt: 30 % bei
normalen Kapitalerträgen, 35 % bei so genannten Tafelgeschäften. Hierbei
handelt es sich um Wertpapiergeschäfte, die anonym bei der Bank
abgewickelt werden. Zusätzlich wurde – ebenso wie bei der aktuellen
Abgeltungssteuer – bei Kirchensteuerpflicht die Kirchensteuer (8 bzw.
9%) und in jedem Fall der Solidaritätszuschlag (5,5%) abgeführt.
Verfügte der Steuerpflichtige über einen Sparerfreibetrag, wurde die
Zinsabschlagsteuer erst ab dem dort ausgewiesenen Steuerfreibetrag
berechnet und an das Finanzamt direkt weitergeleitet. Bei der Vorlage
einer Nichtveranlagungsbescheinigung wurde diese Steuer nicht berechnet.
Im Vergleich zur ehemaligen Zinsabschlagsteuer bietet die aktuelle
Abgeltungssteuer im Einzelfall mehrere Vorteile. Der Besteuerungssatz
ist mit 25 Prozent niedriger als vorher und wird pauschal abgeführt.
Eine nachträgliche Besteuerung der Kapitaleinkünfte mit dem eventuell
höheren Individualsteuersatz ist ausgeschlossen.
Welche Zinssätze momentan bei den Tagesgeld- und Festgeldanbietern gezahlt werden, finden Sie auf den folgenden Seiten: